Der Verein hat aktuell ca. 485 Mitglieder aus dem gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus. Davon nehmen ca. 65% aktiv am Sportbetrieb teil.

Jahresmitgliedsbeiträge (gültig ab 01.01.2024)

      pro Jahr
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre:     60 EUR
Erwachsene ab 18 Jahre:     100 EUR
Familienmitgliedschaft:     200 EUR
Passive Mitgliedschaft:     45 EUR

Gast-Mitgliedschaft "Gut's Nächtle"
max. Dauer ab Beitritt: 6 Monate

    50 EUR

Die Jahresbeiträge werden jeweils im April für das laufende Kalenderjahr eingezogen. Bei unterjährig nach diesem Einzugstermin eintretenden Neumitgliedern wird der Mitgliedsbeitrag im Dezember des laufenden Kalenderjahres eingezogen.

Mitglieder unter 18 Jahre werden in der Familienmitgliedschaft geführt, wenn die Eltern auch Mitglieder sind. Mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet, wechselt es in die aktive Einzelmitgliedschaft. Das betroffene Mitglied wird über diesen Vorgang von der Mitgliederverwaltung schriftlich informiert. Der neue Erwachsenenbeitrag wird ab dem darauf folgenden Kalenderjahr fällig.

Gast-Mitglieder "Gut's Nächtle" bezahlen ihren Mitgliedsbeitrag spätestens bei der zweiten Teilnahme einmalig direkt beim Übungsleiter.

Zustimmung zum Einzug des Mitgliedsbeitrags / des Ersatzbeitrages per Lastschrift

Die Mitgliedsbeiträge (und ggf. der Ersatzbeitrag für nicht geleisteten Arbeitsdienst, siehe Abschnitt „Arbeitsdienst“) werden vom TVO nur per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular an entsprechender Stelle.

Beginn der Mitgliedschaft

Der Eintritt als Mitglied beim TVO ist jederzeit durch Ausfüllen und Einreichung der Beitrittserklärung bei der Mitgliederverwaltung möglich. Bei Eintritt bis zum 30.06. wird der volle Jahresbeitrag erhoben. Bei Eintritt ab dem 01.07. wird der 50% ermäßigte Jahresbeitrag erhoben.

Hinweisblatt für Neumitglieder zum Download.

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist möglich zum 31.12. eines laufenden Kalenderjahres. Sie muss schriftlich an die Mitgliederverwaltung erfolgen und bis 30.11. dort vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden zum 31.12. des Folgejahres wirksam.

Gast-Mitglider "Gut's Nächtle" sind von dieser Regelung ausgenommen.

Aktiv-/Passiv-Status von Mitgliedern

Aktiv ist, wer am regelmäßigen Übungsbetrieb teilnimmt. Es reicht eine einmalige Teilnahme im laufenden Kalenderjahr.

Passiv ist, wer sich in schriftlicher Form bei seinem Übungsleiter/Trainer oder bei der Mitgliederverwaltung „passiv“ meldet. (Ein Mitglied wird nicht automatisch passiv, wenn es eine bestimmte Zeit nicht mehr am Regelbetrieb teilnimmt.)

Eine Passivmeldung wird wirksam mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

Eine längere Krankheit bzw. eine Schwangerschaft bedeutet ein Pausieren vom Übungsbetrieb. Der Status „aktiv“ bleibt grundsätzlich so lange bestehen, bis eine schriftliche Meldung des Mitglieds beim Übungsleiter/Trainer bzw. bei der Mitgliederverwaltung erfolgt.

Teilnehmer von Kursen, die nicht dem Regelbetrieb zugehören, sind Passiv. 

Gast-Mitglieder "Gut's Nächtle" sind von dieser Regelung ausgenommen.

Arbeitsdienst

Für ein faires Miteinander gilt beim TVO seit 2008 die Regelung, dass jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren einen Arbeitsdienst von 4 Stunden pro Kalenderjahr zu verrichten hat. Alternativ ist ein Ersatzbeitrag in Höhe von 40 EUR (Jugendliche) bzw. 80 EUR (Erwachsene) zu leisten, der im Dezember des laufenden Kalenderjahres eingezogen wird. (Dies gilt auch, wenn weniger als 4 Stunden Arbeitsdienst pro Kalenderjahr verrichtet wurden).

Arbeitsdienste werden generell eingeteilt bei Vereinsveranstaltungen und können sein: Küche, Theke, Bar, Streckenposten sowie weitere Helfer beim Kirbachtal-Lauf, Arbeiten am Häusle oder auf dem Sportplatz, und vieles mehr.

Die Verpflichtung, Arbeitsdienst zu leisten, ergibt sich aus der aktiven Mitgliedschaft. Der Arbeitsdienst ist immer im Folgejahr der Aktivmeldung abzuleisten (+1-Regel). Bei Kündigung der Mitgliedschaft endet die Pflicht zur Arbeitsdienstleistung zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.

Die Meldung zum Arbeitsdienst hat vom Mitglied zu erfolgen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich rechtzeitig bei den jeweiligen Verantwortlichen zu melden und sich in die Schichtpläne eintragen zu lassen. Ist ein Mitglied zum Arbeitsdienst eingetragen und kann diesen aus Verhinderungsgründen nicht antreten, ist dies rechtzeitig den jeweiligen Verantwortlichen zu melden. Ggf. kann das Mitglied nach adäquatem Ersatz suchen und die Ersatzperson rechtzeitig bei den jeweiligen Verantwortlichen melden.

Aufrufe zu Arbeitsdiensten erfolgen z.B. im Mitteilungsblatt Ochsenbach-Spielberg-Häfnerhaslach sowie im TVOler. Arbeitsdienstmöglichkeiten inkl. Schichten/Zeitpläne sind ebenfalls auf dieser Webseite aufgelistet.

Gast-Mitglider "Gut's Nächtle" sind von dieser Regelung ausgenommen.

Statuswechsel von Mitgliedern und ihre Auswirkung auf den Arbeitsdienst/ Ersatzbeitrag

Wechselt ein aktives Mitglied unterjährig in den Passiv-Status (schriftlich an Übungsleiter/Trainer oder Mitgliederverwaltung), wird diese Passivmeldung mit Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig. D.h. das Mitglied hat seinen Arbeitsdienst bzw. Ersatzbeitrag für das laufende Kalenderjahr im Folgejahr noch voll zu erfüllen (+1-Regel).

Wechselt ein passives Mitglied unterjährig in den Aktiv-Status durch Teilnahme am Regelsportbetrieb, wird die Finanzverwaltung im Dezember des laufenden Jahres den Differenzbetrag zwischen Passiv- und Aktiv-Beitrag einziehen. Bzgl. Arbeitsdienst gilt die +1-Regelung, d.h. das Mitglied hat seinen Arbeitsdienst bzw. Ersatzbeitrag ab dem Folgejahr der Aktivmeldung zu leisten.

Gast-Mitglider "Gut's Nächtle" sind von dieser Regelung ausgenommen.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Der TVO dokumentiert Vereinsveranstaltungen ggf. mit Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen für Zwecke der Berichterstattung, der Außendarstellung und des Vereinsarchivs und verwertet diese im Nachgang in diversen Medien, wie etwa Internet/Webseite, Berichte in Mitteilungsblättern, Pressemitteilungen, Newslettern etc. Mit der Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen erklären sich Vereinsmitglieder mit der entsprechenden Nutzung und Veröffentlichung der im Rahmen der Veranstaltung erstellten Aufnahmen einverstanden. Auf die Datenschutzhinweise nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung wird verwiesen.

Alle Aufnahmen werden von unseren Vereinsfotografen erstellt.

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